Newsletter Fachvereinigung ländliche Genossenschaften Ausgabe 07/23

Liebe Mitglieder,

liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die zweite Ausgabe unseres Newsletters „Ländliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften“.

Unter dem Thema Mediation können sich nicht Alle etwas vorstellen – das wird Stefanie Wagner mit einem Exkurs in mehreren Etappen ab heute ändern. Seien Sie gespannt!
Fachlich geht es in dieser Ausgabe weiterhin um das Hinweisgeberschutzgesetz, relevante Hinweise für die Arbeitnehmerüberlassung und verschiedene Gesetze, unter anderem das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz. Vonseiten der Verbandsfamilie gibt es ebenfalls einiges zu berichten – daher möchten wir Sie einladen, direkt in die Themen einzusteigen!

Viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Ländliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

An der jährlich vom Genossenschaftsverband durchgeführten Erhebung beteiligten sich zum Stichtag 31.12.2022 19 Raiffeisen-Warengenos­senschaften und 7 Kreditgenossenschaften mit Warenverkehr.

Ein kurzer Abriss der Erkenntnisse: Das Agrarhandelsgeschäft wurde zu Beginn des Kalenderjahres von einer bisher nicht gekannten Versorgungsunsicherheit und Preisdynamik auf den nationalen und internationalen Rohstoff-, Energie- und Lebensmittelmärkten beeinflusst. Im Agrarhandel kam es im Kalenderjahr 2022 vor allem bei Futtermitteln, Getreide und Ölsaaten zu rückläufigen Tonnagen. Das deutlich gestiegene Preisniveau insbesondere bei Agrarrohstoffen, Energie und Düngemitteln bedingte dabei weiterhin eine Steigerung der Gesamterlöse.

Im angehängten Beitrag von Thomas Lindt erfahren Sie interessante Details über Umsatzentwicklung und Betriebsgrößenstruktur im Agrarhandel.
Viel Spaß beim Lesen!

Thomas Lindt Profil bild

Thomas Lindt

Betreuung und Beratung landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts (Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on plants obtained by certain new genomic techniques and their food and feed, and amending Regulation (EU) 2017/625) veröffentlicht. Ab dem 07.07.2023 ist das Einreichen von Stellungnahmen möglich.

Dr. Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V., begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, so sei der Vorschlag ein „Meilenstein der europäischen Agrarpolitik“.

Laut dem Vorschlag der Kommission sollen Pflanzen künftig in zwei Gruppen unterteilt werden: Ist die Änderung des Genmaterials der Pflanze auch über klassische Züchtung wie etwa das Einkreuzen möglich, so sollen auch die mittels neuer Verfahren erzeugten Pflanzen den auf klassischem Wege gezüchteten Pflanzen gleichgestellt werden. Die Zahl der Veränderungen des Genmaterials soll jedoch weiterhin begrenzt werden. Jegliches auf diesem Wege erzeugtes Saatgut wird laut Vorschlag in einer Datenbank registriert und beim Inverkehrbringen gekennzeichnet, um die Verwendung im Ökolandbau sicher ausschließen zu können.

Pflanzen, deren Genmaterial nicht mit klassischer Züchtung erzeugt werden kann, sollen – ähnlich den aktuell geltenden Vorschriften – reguliert werden. Eine Kennzeichnung als „Gentechnisch veränderter Organismus“ (GVO) würde verbindlich. Die Dokumentation der der Veränderung zugrundeliegenden Ziele wäre zusätzlich auf freiwilliger Basis möglich. In diesem Punkt verspricht sich die Kommission eine Optimierung der Pflanzen hin zu nachhaltigeren Bewirtschaftungsformen.

Voraussetzung des Anbaus von Pflanzen dieser Kategorie sei, einen gesicherten, parallelen GVO-freien Anbau der Kulturen aufrechterhalten zu können.

Für mehr Informationen und Details ist der Entwurf auf der Seite der Europäischen Kommission hier einzusehen.

Wissen Sie, was eine interne Meldestelle ist und welche Vorgaben damit verbunden sind?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will.

Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die Meldestellen weitergeben (Hinweisgeber). Dies bezieht Mitarbeitende, Kunden, sonstige Vertragspartner sowie Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat, mit ein. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebern. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen eine interne Meldestelle einrichten und betreiben, die Meldungen über Missstände vertraulich entgegennimmt und Folgemaßnahmen entwickelt. Diese interne Meldestelle muss mit fachkundigem und unabhängigen Personal besetzt sein. Unter anderem muss – gegebenenfalls in anonymer Kommunikation – binnen 7 Tagen der Eingang einer Meldung bestätigt und binnen 3 Monaten die entwickelten Folgemaßnahmen kommuniziert werden.

Obwohl sich der Gesetzesentwurf derzeit im Vermittlungsausschuss befindet, ist mit einer zeitnahen Verabschiedung zu rechnen, da die Europäische Union bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat.

Was gilt es zu vermeiden?

Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen:

    • Wie können wir die interne Hinweisstelle fachlich kompetent und unabhängig besetzen?
    • Wie lösen wir Personalengpässe und schützen uns vor Interessenkollision?
    • Wie können wir eine datenschutzrechtlich unbedenkliche anonyme Kommunikation ermöglichen?
    • Wie schützen wir unser Unternehmen vor Bußgeldern und Reputationsverlust?

Im Falle der Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen sieht das Gesetz Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen vor. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeiten nach § 30 OWiG mit einer Geldbuße geahndet werden. Ferner drohen Schadensersatzforderungen und Reputationsverluste.

Was sollten Unternehmen beachten?

1.) Nicht zu lange auf Inkrafttreten des Gesetzes warten

Die Unternehmen sollten sich unverzüglich um die Einrichtung professioneller Strukturen kümmern, um die Meldung über interne Meldekanäle zu ermöglichen. Die Praxis zeigt, dass ein Hinweisgebersystem insbesondere dann erfolgreich ist, wenn es in eine vertrauensvolle und transparente Unternehmenskultur eingebettet ist.

2.) Information und Kommunikation sind das A und O

Je besser die Kanäle wie z. B. ein internes Hinweisgebersystem kommuniziert werden und auf der Website oder im Intranet aufzufinden sind, desto mehr Mitarbeitende haben davon Kenntnis und können bei Bedarf darauf zurückgreifen. Alle relevanten Informationen über das Gesetz müssen demnach für Mitarbeitende leicht verständlich zugänglich sein. Anderenfalls droht die Gefahr, dass der Hinweisgeber seine Meldung nach außen über eine externe Hinweisstelle, die Staatsanwaltschaft oder die Presse abgibt.

3.) Best Practice: Digitale Hinweisgebersysteme

Der professionelle Einsatz von digitalen Hinweisgebersystemen in Unternehmen kann viele Verbrechen und Skandale verhindern oder aufklären. Positiv ist, dass immer mehr Organisationen ein Hinweisgebersystem zur Meldeabgabe einführen. Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes wird sich diese Entwicklung noch weiter fortsetzen. Ist ein Hinweisgebersystem bereits vorhanden, sollten Unternehmen dieses auf die Vorgaben der Richtlinie bzw. des HinSchG anpassen, damit sie Dokumentations- und Informationspflichten nachkommen und somit Rechtsunsicherheiten vermeiden.

4.) Effektiver Whistleblowerschutz ohne hohe Kosten auch für KMU möglich

Auch für mittelständische und kleine Firmen gibt es bereits kostengünstige Lösungen. Eine Auslagerung auf einen anwaltlichen Ombudsmann kann z. B. die geforderte fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit sowie Vertraulichkeit gewährleisten.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen.

A. Dominik Brückel Profil bild
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. A. Dominik Brückel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Arbeitnehmerüberlassungen sind aus der Land- und Forstwirtschaft nicht mehr wegzudenken. Zahlreiche Betriebe müssen neue Wege gehen, um Arbeitskräfte zu finden. Eine Option ist die Arbeitnehmerüberlassung. Unser Experte Christoph Waldmann erläutert die steuerlichen Details rund um dieses Modell.


Erstmals erschienen in der Bauernzeitung, Ausgabe 12/23. Den kompletten Fachbeitrag finden Sie hier zum Download.

Christoph Waldmann Profil bild
WP/StB/CIA

Christoph Waldmann

Abteilungsleiter Berlin

Die Veranstaltungsreihe „Politik trifft Praxis“ ist im Genossenschaftsverband seit Jahren etabliert und geschätzt. In diesem Format findet ein Austausch zwischen Politik und Genossenschaftsvertretern statt, der ohne das Veranstaltungskonzept nicht immer möglich wäre. Wegen der Corona-Pandemie wurden die Präsenztermine auf das nötige Minimum reduziert, sodass ein Austausch oftmals nur digital möglich war. Deshalb freute es in diesem Jahr alle Beteiligten umso mehr, die erste Veranstaltung dieser Reihe wieder in Präsenz abzuhalten.

Den Anfang machte das Bundesland NRW. Ministerin Silke Gorißen lud die Genossenschaftsvertreter zum Gespräch in das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein und diskutierte gemeinsam mit Staatssekretär Dr. Martin Berges, weiteren Vertretern der Fachbereiche und den Genossenschaftsvertretern brennende Fragen rund um die Zukunft der Branche.

Besondere Relevanz kam bei diesem Treffen der Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnungsverordnung vor dem Hintergrund der kurz bevorstehenden Sonderagrarministerkonferenz (Sonder-AMK) zu, aber auch die Düngeverordnung, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Tagebaufolgen, Agri-PV und die stetig steigenden Belastungen der Branche durch Bürokratie wurden ausgiebig diskutiert.

„Wir konnten heute feststellen, dass wir bei vielen, wenn nicht sogar allen Themen gleicher Meinung sind“, resümierte Genossenschaftsverbandsvorstand Peter Götz. Auch die Ministerin begrüßte den Austausch mit den Praktikern. So wurde bereits eine Fortsetzung für das Frühjahr 2024 vereinbart.

Auch für Werner Schwarz (CDU), Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, war es die erste Teilnahme an der Veranstaltungsreihe „Politik trifft Praxis“. In maritimer Atmosphäre fand der Austausch in Kiel am 08.05.2023 mit Peter Götz, Vorstandsmitglied des Genossenschaftsverbandes, und Joachim Burgemeister, Teamleiter tierische Veredlung beim Genossenschaftsverband, statt. Anders als in Düsseldorf ging es dieses Mal nicht vorrangig um die Landwirtschaft, sondern vielmehr darum, wie die Zukunft des ländlichen Raums in Schleswig-Holstein aussehen könnte und welche Rolle Genossenschaften dabei spielen könnten. Sei es nun durch eine nachhaltige Imagesteigerung der Branche mittels Bauernhofkindergärten, die Reetablierung dörflicher Strukturen durch eine Transformation ungenutzter Flächen oder die effiziente Flächennutzung zur Energiegewinnung: Genossenschaften bieten jetzt bereits viele Lösungen im ländlichen Raum.

Minister Schwarz bestärkte die anwesenden Genossenschaftsvertreter und -vertreterinnen in ihren Aktivitäten: „Das Genossenschaftswesen hat Tradition in Schleswig-Holstein. Sie sind und bleiben ein sehr wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und Stärke unserer Agrarregion Schleswig-Holstein und damit für die Vitalität unserer ländlichen Räume.“

Eine Fortsetzung in Schleswig-Holstein ist wie auch in NRW bereits für das Jahr 2024 terminiert.

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Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

In den 1990er-Jahren schwappte eine Mediationswelle aus den USA nach Deutschland rüber. Seitdem hat sich in Sachen Mediation viel bewegt. Auch wenn inzwischen viele den Begriff kennen, wissen die wenigsten konkret etwas damit anzufangen.

Unser Exkurs „Mediation“ soll aufklären, informieren, offenlegen und Ihnen den Sinn und Nutzen der Mediation näherbringen. In den nächsten Ausgaben werden Sie unterschiedliche Bausteine kennenlernen. Wir starten aber mit der wichtigsten Frage: Was ist Mediation überhaupt?

Was ist Mediation?

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktbeilegung, bei dem ein neutraler Dritter (der Mediator) das Gespräch leitet. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten einverstanden sind. Dabei sind alle Lösungsansätze denkbar. Mediation versteht sich als zukunftsorientiert. Das bedeutet, dass nicht alte Probleme aufgearbeitet werden, sondern eine Lösung für eine weitere Zusammenarbeit gefunden werden soll. Der Mediator ermöglicht den Austausch darüber und hilft dabei, die Lösung aus einem gemeinsamen Verständnis heraus herzuleiten.

Warum Mediation?

„Wenn man als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus.“ (Paul Watzlawick)

Manchmal hilft die unbeteiligte, neutrale Sicht von außen. Während man im Konfliktfall oft in seinem Standpunkt gefangen ist, hat der Mediator als Unbeteiligter an der Situation die Möglichkeit, auch andere Sichtweisen in Betracht zu ziehen.

Mediation kann den Nutzen herausarbeiten, indem die Anliegen und Sichtweisen der einen Seite wie die der Gegenseite verstanden werden, wenngleich man damit nicht einverstanden sein muss. Dieses Verständnis ermöglicht die Lösungsfindung auf einer anderen Ebene.

Mediation vs. Gerichtsverfahren: Der Unterschied zum Gerichtsverfahren ist, dass bei einer Mediation keine Beweisaufnahme vorgenommen wird. Es folgt demnach auch keine Rechtsprechung oder Schuldzuweisung, denn jeder Konfliktpartner hat seine eigene Wahrheit. Diese zu beurteilen, liegt nicht im Ermessen des Mediators. Gespräche finden daher auf Augenhöhe statt.

Wann eignet sich Mediation?

Grundsätzlich eignet sich die Mediation zur dauerhaften Konfliktlösung; also bei Konflikten, die eine Suche nach der bestmöglichen Lösung nahelegen. Die Mindestanforderung an die Konfliktparteien sollte sein, dass noch ein Funken Wille zum Gespräch vorhanden ist. Das muss man nicht mit Freude tun, Ihr Mediator unterstützt Sie gerne dabei.

Mediation eignet sich nicht, wenn es um die Durchsetzung einer Lösung geht, bei der es nicht darauf ankommt, ob die gegnerische Partei damit einverstanden ist oder nicht. In diesem Fall wählen Sie lieber das Gerichtsverfahren.

Mediation und Genossenschaftswesen ergänzen sich hervorragend, da beide nach ähnlichen Prinzipien arbeiten. Klingt ziemlich weit hergeholt? Welche Prinzipien der Mediation zugrunde liegen und wie sich diese mit den genossenschaftlichen Prinzipien decken, erzählen wir Ihnen in der nächsten Ausgabe.

Mediation ist…

… professionelle Konfliktlösung.

… eine Investition in eine neue Streit- und Konfliktkultur.

… immer eine Erfahrung wert.

… eine Möglichkeit, Konfliktkosten zu reduzieren.

… so vieles mehr …

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Stefanie Herfort

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Schülergenossenschaften
Master of Mediation (MM)

Vier schnelle Fragen an Kollegen und Kolleginnen aus Ihrem Verband:

  1. Was machen Sie beim Genossenschaftsverband?

Ich arbeite in der Abteilung Beratung und Betreuung Genossenschaften in der Geschäftsstelle Münster. Überwiegend bin ich im Projekt Schülergenossenschaften tätig. Darüber hinaus bin ich ausgebildete Mediatorin und beschäftige mich daher viel mit dem Thema Konfliktmanagement.

  1. Welche Schwerpunkte betreuen Sie beim Verband?

Ich betreue die Schülergenossenschaften in NRW und Niedersachsen und begleite dort auch die Gründungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Mediation. Dabei geht es nicht nur um die Durchführung, sondern auch um Aufklärung und Information dieses Verfahrens. Ein tolles Ergebnis dieser Arbeit ist unser Erklärvideo.

  1. Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus?

Ich arbeite überwiegend im Homeoffice. Dort führe ich digitale Gründungsberatungen durch, berate telefonisch unsere Projektteilnehmer*innen oder gebe Webinare für Schülergenossenschaften. Wenn das Telefon mal nicht klingelt, entwickle und überarbeite ich unsere Daten und die Homepage. Darüber hinaus beantworte ich Anfragen zur Mediation oder schreibe Artikel für unsere Newsletter. Langeweile gibt es nicht.

  1. Was machen Sie in Ihrer Freizeit?

Ich verbringe meine Freizeit mit meiner Familie und Freunden, z. B. bei einem netten Spieleabend oder einfach nur zum Quatschen. Wenn wir mit den Kindern nicht gerade die heimischen Spielplätze erkunden, sind wir auch gerne mit dem Wohnwagen unterwegs.

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Stefanie Herfort

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Schülergenossenschaften
Master of Mediation (MM)

Das Team für die Winzergenossenschaften wurde neu aufgestellt. Dazu gehört ab sofort neben den Ihnen bekannten Ansprechpartnern aus der Prüfung und Steuerberatung ein Expertenteam aus verschiedenen Abteilungen und Fachgebieten.

Das Team umfasst Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus den Bereichen Interessenvertretung, Prüfung, Rechtsberatung, Steuerberatung sowie Beratung und Betreuung Genossenschaften (siehe Anlage).

Koordiniert wird das neue Team durch Victoria Dieckmann, die Ihnen als erste Ansprechpartnerin zur Verfügung steht. Victoria Dieckmann ist seit mehreren Jahren im Bereich Beratung und Betreuung Genossenschaften tätig und kennt einige Winzergenossenschaften bereits persönlich.

Victoria Dieckmann Profil bild

Victoria Dieckmann

Beratung und Betreuung Genossenschaften

Der Entwicklungsweg zum Fachberater/zur Fachberaterin im Vertrieb der GenoAkademie startet ab dem 11.12.2023 in Baunatal.

Wir sind sehr stolz, dass wir diese Bildungsmaßnahme seit über 10 Jahren anbieten können. Uns leitet das Feedback der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und der Unternehmensverantwortlichen. Damit arbeiten wir, um die Inhalte und Ansätze für Sie fortlaufend auf die aktuellen Herausforderungen und Marktbedingungen anzupassen.

Zielgruppe der Weiterbildung sind Außendienstmitarbeiter/innen des Handels und Vertriebsmitarbeiter/innen des Innendienstes. Die Ausbildung dient auch zur praxisnahen Vorbereitung auf eine künftige vertriebliche Aufgabe.

Erfolgreicher Vertrieb ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Gute Produkte oder Dienstleistungen sind in der Regel leider keine Selbstläufer. Die potenzielle Kundschaft muss auf Neuerungen, Vorteile, den Nutzen oder überhaupt auf das neue Produkt aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig steigt auch der Anspruch der Kunden an eine Beratung. Oft sind diese schon durch das Internet bestens informiert.

Welche Kompetenzen sollte ein Vertriebsmitarbeiter heute mitbringen?

Neben guten Fachkenntnissen sind kommunikative Fähigkeiten und Verhandlungsgeschick gefragt. Ein Fachberater im Vertrieb muss in der Lage sein, Win-win-Situationen zu schaffen, Preise zu verhandeln und Kundenbeziehungen aufzubauen, die eine langfristige Zusammenarbeit ermöglichen.

Mit unserem fundierten Entwicklungsweg schaffen Sie eine solide praxisorientierte Grundlage, damit Ihre Fachberater gut gerüstet sind und mit Freude ihre anspruchsvolle Aufgabe (ob im Innen- oder Außendienst) angehen können.

Unsere Vertriebsausbildung zum Fachberater/ zur Fachberaterin wird in zwei Blöcken mit jeweils fünf Tagen in Präsenz durchgeführt und schließt mit einer Klausur sowie einer mündlichen Prüfung ab. Zusätzlich beinhaltet diese Weiterbildungsmaßnahme die digitalen Selbstlernmodule Arbeitsorganisation und Zeitmanagement.

Termin: 11.12. bis 15.12.2023 sowie 22.01. bis 26.01.2024 in Baunatal (GenoHotel)

Eine Durchführung bei Ihnen vor Ort ist ebenfalls möglich. Wenden Sie sich gern an Herrn Dr. Cord-Christian Gaus: mobil: 0173 2590898, E-Mail: cord-christian.gaus@genoakademie.de

Dieser Link führt Sie zu weiteren Informationen sowie zur Online-Anmeldung.

Es ist so weit: Wir haben unsere digitale Prüfungsplattform easyGeno für den Einsatz im Bereich der Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften ausgebaut. Die Konzepte hierfür haben wir unter Beteiligung mehrerer Genossenschaften erarbeitet.

Bei der Prüfung der Klein- und Kleinstgenossenschaften sowie bei der Prüfung der Genossenschaftsbanken nutzen wir easyGeno bereits seit 2020. Nun freuen wir uns, dass wir unsere digitale Prüfungsplattform ab sofort auch für alle Waren-, Dienstleistungs- und Agrargenossenschaften zum Einsatz bringen können.

easyGeno bietet eine einheitliche Übermittlungsplattform für Dokumente und Dateien zur Vorbereitung von Jahresabschlussprüfungen und vielen weiteren Prüfungen des Genossenschaftsverbandes. Über easyGeno erfolgt die Bereitstellung des qualifiziert elektronisch signierten Prüfungsberichtes – auch für Ihre Aufsichtsratsvorsitzenden.

Warum ist die Nutzung der Prüfungsplattform für Ihre Genossenschaft vorteilhaft?

Die easyGeno-Prüfungsplattform ist einfach, digital und sicher. Die Prüfungsplattform vereinfacht den Prüfungsprozess: easyGeno löst die Einreichung der Prüfungsdokumente per E-Mail ab und führt Sie durch den gesamten Prüfungsprozess – von der Terminabstimmung über die Einreichung der Prüfungsunterlagen bis zur Bereitstellung des Prüfungsberichtes. Dies ermöglicht eine schlanke und effiziente Prüfungsabwicklung.

Ab wann kommt easyGeno und was haben Sie als Genossenschaft vorab zu tun?

Ab Juli 2023 startet sukzessive der „Erstregistrierungsprozess“ mit der Vereinbarung der Nutzungsbedingungen. Hierzu erhalten Sie zeitnah von uns die notwendigen Erstregistrierungsunterlagen. Nach abgeschlossener Registrierung kann easyGeno für die dann startenden Prüfungen genutzt werden. Sie werden vom Prüfungsteam über die einzelnen Termine informiert.

Wer hilft Ihnen bei Fragen weiter?

Für viele Fragen finden Sie bereits in der in easyGeno hinterlegten FAQ-Liste entsprechende Antworten. Die FAQ-Liste ist nach den einzelnen Rollen gegliedert und folgt dem typischen Ablauf einer Prüfung mit easyGeno.

Für den Fall, dass Ihre Frage dort nicht beantwortet wird, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an pruefungsplattform@easygeno.de. Oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 069- 6978-3030 an. Wir sind von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie erreichbar.

Ihr Ansprechpartner:

Team easyGeno
Verwaltungssitz Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf

Telefon: 0211 16091-4675
E-Mail: frank.esser@genoverband.de

Auf den Punkt gebracht: Lieferanten von per Gesetz definierter Agrar-, Fischerei- oder Lebensmittelerzeugnisse, mit maximal 350 Millionen Euro (in besonderen Fällen bis 4 Milliarden) Jahresumsatz, werden durch das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) besonders vor unlauteren Handelspraktiken „stärkerer“ Kunden geschützt.

Der Schutz gilt für entgeltliche Lieferungen der geschützten Erzeugnisse von natürlichen und juristischen Personen an Kunden, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, oder Behörden. Sofern die Käufer keine Behörde sind, müssen die nachfolgenden Umsatzstufen erfüllt sein:


Pauschalierungen

Stufe Jahresumsatz des Lieferanten Jahresumsatz des Käufers
1 bis 2 Mio. Euro über 2 Mio. Euro
2 über 2 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro über 10 Mio. Euro
3 über 10 Mio. Euro bis 50 Mio. Euro über 50 Mio. Euro
4 über 50 Mio. Euro bis 150 Mio. Euro über 150 Mio. Euro
5 über 150 Mio. Euro bis 350 Mio. Euro über 350 Mio. Euro

Über ihre jeweilige Pauschalierungsstufe müssen sich die betroffenen Verhandlungsparteien in den Vertragsverhandlungen jeweilig informieren. Zusätzlich ist bis zum 1. Mai 2025 der Verkauf von Milch- und Fleischprodukten sowie Obst-, Gemüse- und Gartenbauprodukten einschließlich Kartoffeln durch Lieferanten geschützt, die einen Jahresumsatz im jeweiligen Verkaufssegment in Deutschland von maximal 4 Milliarden Euro haben, sofern dieser nicht mehr als 20 Prozent des gesamten Jahresumsatzes des Käufers beträgt. In diesem Fall muss der jeweilige Jahresumsatz mitgeteilt werden.

Adressiert wird durch das AgrarOLkG u. a. Folgendes:

  1. Zahlungsfristen (§ 11)
  2. Vereinbarung über das Zurückschicken nicht verkaufter Erzeugnisse (§ 12)
  3. Vereinbarung einer kurzfristigen Beendigung des Vertrages über den Kauf von verderblichen Erzeugnissen (§ 13)
  4. Vereinbarung von Zahlungen oder Preisnachlässen für die Lagerung von Erzeugnissen (§ 14)
  5. Vereinbarung über einseitige Vertragsänderung (§ 15)
  6. Vereinbarung über die Kostenübernahme durch den Lieferanten (§ 16)
  7. Vereinbarung über Zahlungen oder Preisnachlässe für die Listung von Erzeugnissen (§ 17)
  8. Androhung von Vergeltungsmaßnahmen (§ 18)
  9. Mündliche Verträge (§ 19)
  10. Mangels Vereinbarung unlautere Handelspraktiken (§ 20)
  11. Vorlage einer Zahlungen- und Kostenschätzung (§ 21)
  12. Vertragswirksamkeit (§ 22)
  13. Verbot der unlauteren Handelspraktiken (§ 23)

Sollten Sie einen genaueren Blick in das Gesetz werfen wollen, schauen Sie gerne hier: https://www.gesetze-im-internet.de/agrarmsg/BJNR091710013.html

Lieferanten von Agrar-, Fischerei- oder Lebensmittelerzeugnissen sollten sich daher genauso wie Käufer mit dem AgrarOLkG beschäftigen, um ihre wichtigen Rechte und Pflichten zu kennen.

Der mediaV-Award würdigt exzellente Kommunikationsleistungen von Verbänden, Agenturen und Medienschaffenden und wird alle zwei Jahre vom Verbändereport vergeben. Diese Auszeichnung ist ein Beweis für die hohe Qualität und den Mehrwert, den die Website des Genossenschaftsverbandes bietet.

Die Website wurde entwickelt, um ein digitales Informations- und Kommunikationsangebot für Mitglieder des Verbandes und weitere Besucher wie Besucherinnen bereitzustellen. Mit einer intuitiven Navigation, einem ansprechenden Design und relevanten Inhalten ist sie zu einer wertvollen Ressource für alle geworden, die sich für das Genossenschaftswesen und die Verbandsarbeit interessieren. Seit zehn Jahren arbeitet der Verband, aktuell das Team der Kommunikationsberatung II konstant daran, die Website weiterzuentwickeln, um diese Ressource aktuell und ansprechend zu halten.

"Wir sind unglaublich stolz darauf, dass unsere Website mit dem mediaV-Award in der Kategorie 'Beste Website' ausgezeichnet wurde", sagte Marco Lorenz, Ableitungsleiter Kommunikationsberatung II, der für die Website des Genossenschaftsverbandes verantwortlich ist. "Diese Auszeichnung ist eine Anerkennung für unser Engagement und unsere kontinuierlichen Bemühungen, unseren Online-Auftritt stetig weiterzuentwickeln, um den Bedürfnissen unserer Mitglieder gerecht zu werden."

Die Gewinner des mediaV-Awards wurden von einer unabhängigen Jury ermittelt und ausgezeichnet. Die Preisverleihung fand am 12. Juni bei einer feierlichen Veranstaltung in der Kölner Volksbühne statt. Gemeinsam mit dem IT-Dienstleister incognito durfte Marco Lorenz dort die Auszeichnung stellvertretend für sein Team entgegennehmen.

Der Online-Auftritt wurde von der Fachjury des Initiators „Verbändereport“ als herausragend in Bezug auf Design, Benutzerfreundlichkeit und Informationsgehalt bewertet. Herzlichen Dank an alle, die zu diesem großartigen Erfolg beigetragen haben! Ein besonderer Dank geht an das Website-Team aus der Abteilung Kommunikationsberatung II, das mit Leidenschaft und Hingabe daran arbeitet, die Online-Präsenz kontinuierlich zu verbessern und alle Besucher wie Besucherinnen bestmöglich zu informieren.

Kira Portleroi Profil bild

Kira Portleroi

Social-Media-Kommunikation, Webdesign
AWADO Kommunikationsberatung GmbH

12.10.2023 - Fachrat der Fachvereinigung der landwirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

Die Ernteschätzung des DRV für 2023 ist jüngst erschienen. Hier gehts zur Pressemitteilung.

Das EU-Parlament entscheidet: Naturwiederherstellungsgesetz geht in das Trilogverfahren.

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